UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das Sprechfunkzeugnis-UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Auch wenn die Prüfung zu diesem Funkzeugnis grundsätzlich nicht zwischen der Sportbootschifffahrt & der Berufsschifffahrt differenziert, unterscheiden sich die Rahmenbedingungen an Board eines Kleinfahrzeuges von denen eines Binnenschiffes. In der Regel ist es Kleinfahrzeugen freigestellt eine Schiffsfunkstelle zu betreiben, während Fahrzeuge im Sinne der BinSchUO zur gleichzeitigen Benutzung der Verkehrskreise „Schiff-Schiff“ und „Nautische Informationsfunk (NIF)“ verpflichtet sind. An Bord eines Binnenschiffes sind daher mindestens zwei Funkstellen betriebsbereit (Ausnahmen möglich).
Dieser Lehrgang betrachtet das Thema Binnenschifffahrtsfunk aus Sicht der professionell Schiffahrtstreibenden und richtet sich primäre an Matrosen der Binnenschifffahrt, angehende Steuermänner und zukünftige Schiffsführer.
- Hier geht es zu den Lehrgangsterminen.
- Termine die priorisiert für die Berufsschifffahrt eingerichtet sind, führen die Kennzeichnung „Berufsschifffahrt“.
Kleinschifferzeugnis
Dieses Schifferzeugnis ist für Kleinfahrzeuge erforderlich die gewerblich oder dienstlich genutzt werden und nicht in den Geltungsbereich der BinSchUO fallen ( und/ oder Richtlinie 2397 des Europäischen Parlaments und des Rates aus 2017).
- Hinweis: dieses Patent ist erst ab 17. Januar 2027 verpflichtend!