Ausbildungsbedingungen

AGB – für die Wassersportausbildung

  • Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsbedingungen für Lehrgänge zum SBF-See, wie auch zum SBF-See + Binnen AM nicht gelten. Hier finden das BGB oder ggf. Vereinbarungen im Angebot und Schriftverkehr Anwendung.

Durch seine ANMELDUNG erklärt der Gast verbindlich, an dem bezeichneten Ausbildungskurs teilzunehmen.
Hierzu erhält er eine Buchungsbestätigung durch die Wassersportschule.
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung werden 40% der Ausbildungsgebühr fällig.
Die Restsumme ist bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn auf unserer Konto zu zahlen. (Nach Absprache sind Bar & EC-Kartenzahlungen möglich)
Ab dem 28. Tag vor Ausbildungsbeginn wird der Gesamtbetrag komplett fällig.
Bei Rücktritt eines Teilnehmers innerhalb von 28 Tagen vor Lehrgangsbeginn verfällt die Anzahlung.
Bei entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen ist in Abstimmung mit der Wassersportschule die Anmeldung übertragbar.
Diese bedarf jedoch der Schriftform. Hierbei fällt eine Bearbeitungsgebühr pro Kursteilnehmer an.
Kursteilnehmer die nicht in der Lage sind mindestens 15 Minuten mit Kleidung in tiefem Wasser zu schwimmen, zeigen dies vor Beginn einer praktischer Ausbildung die auf dem Wasser stattfindet bitte dem Dozenten an und tragen während dieser Fahrt jederzeit eine Rettungsweste. Grundsätzlich empfehlen wir das Tragen einer Rettungsweste jedem Kursteilnehmer. Ohnmachtssichere Rettungswesten stehen während der Lehrgangsdauer kostenfrei zur Verfügung.  Darüber hinaus steht es dem Ausbilder in seiner Funktion als Schiffsführer/Sportbootführer jederzeit frei das Anlegen von Rettungswesten oder auch weiterer Sicherheitsausrüstung über diese Bedingungen hinaus anzuordnen.
Die Wassersportschule ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Durchführung der Ausbildung durch nicht vorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt
(z.B. Wetterlage, technischen Mängel o. Ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Teilnehmer pro Kurs – gilt nicht für Individuell-Lehrgänge) ist die Wassersportschule berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall erhalten die Lehrgangsteilnehmer bereits geleistete Anzahlungen zurück.
(Hinweis: Viele unserer regulären Kurse haben jedoch keine Mindestteilnehmerzahl!)

– oder –

Einzel- oder Minigruppenunterricht
für alle Kurse möglich; ein Ausbilder betreut Sie exklusiv;
je nach Ausbildungsziel wird gebunden an die Teilnehmerzahl (bei weniger als 4 Personen)
eine höhere Lehrgangsgebühr erhoben (bezogen auf die Preisliste)
1 Person + 150 %
2 Personen + 80 %
3 Personen + 25 %
ebenso kann die Ausbildungsdauer verringert werden

Wir behalten uns vor während der Lehrgänge Foto- & Filmaufnahmen zu machen und für Werbezwecke zu veröffentlichen. Reine Tonaufnahmen sind weder von Teilnehmern noch von uns gestattet. Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Davon ausgenommen sind alle Aufnahmen an den Schulungsorten die keine Unterrichtsabläufe aufzeigen und wo alle abgebildeten Personen der Aufnahme zuvor zugestimmt haben. Alle Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass sie evtl. aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen, sofern sie nicht zuvor schriftlich widersprochen haben.