euer Sportbootfuehrerschein 2017

Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat

So soll es nun aussehen – „das neue Sportbootführerschein-Dokument“,
dass im kommenden Jahr die bekannten Dokumente „SBF-Binnen“ und „SBF-See“ ablösen soll.

Das wichtigste zusammengefasst:
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gibt der zuständige Prüfungsausschuss die Herstellung bei der Bundesdruckerei frei.
Bei Adressen in Deutschland versendet die Bundesdruckerei die Dokumente,
innerhalb Deutschlands sollen nicht mehr als zehn Werktage bis zum Versand vergehen.
Bei allen anderen Bewerbern, erfolgt der Versand über die Verbands-Geschäftsstelle, des tätigen Prüfungsausschusses.

Alte Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig.
Dennoch können Sie Ihren Bootführerschein freiwillig gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen.
Die Ausstellung beantragen Sie bei den Geschäftsstellen des DMYV oder des DSV (nicht bei den örtlichen Prüfungsausschüssen).
Selbstverständlich fallen für die Erstellung im neuen Format Kosten für den Antragsteller an.

Auf der Scheckkarte befindet sich die Führerschein-Bezeichnung in Deutsch und Englisch.
Das Dokument wird, wie seine Vorgänger auch, als Internationales Zertifikat (ICC) nach der Resolution Nr. 40
UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen (Pleasure Crafts)
ausgegeben und genießt damit eine Hohe internationale Anerkennung.

 

neuer Sportbootführerschein Vorderseite

neuer Sportbootführerschein Rückseite

 

Legende:
1. Name des Inhabers
2. Vorname des Inhabers
3. Geburtsdatum und Geburtsort
4. Datum der Ausfertigung (Herstellungsdatum)
5. Zertifikatsnummer (Führerschein-Nummer)
6. Lichtbild des Inhabers (s/w)
7. Unterschrift des Inhabers
10. Gültig für (Geltungsbereich und Antriebsart):
IW (Inland waters | Binnenschifffahrtsstraßen)
CW (Coastal waters | Seeschifffahrtsstraßen)
M (Motorized craft | Antriebsmaschine)
S (Sailing craft | Segel)
Das Datum der jeweiligen Fahrerlaubniserteilung findet
sich direkt hinter dem Kürzel des Geltungsbereichs.
11. Sport- und Freizeitfahrzeuge von nicht mehr als
(Länge, Tragfähigkeit, Leistung)
13. Zuständige Stelle (welche die Erteilung der Fahrerlaubnis
vorgenommen hat)
DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.)
DSV (Deutscher Segler-Verband e.V.)
14. Zugelassen durch BMVI
15. Auflagen, z.B. Sehhilfe ist zu tragen

 

Quelle: Bundesdruckerei

Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf elwis.de (extern)
Mehr Informationen auch auf der Internetseite des DMYV – Deutscher Motoryachtverband: www.dmyv.de & des DSV – Deutscher Segler-Verband: www.dsv.org