Sportbootführerschein-Binnen

Der Sportbootführerschein-Binnen oder auch kurz SBF-Binnen (ugs. „Binnenschein“) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Motorbooten / Segelbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen. Für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen existiert der Sportbootführerschein Geltungsbereich See (kurz: SBF-See). Er ist notwendig, um auf Seeschifffahrtsstraßen ein führerscheinpflichtiges Sportboot führen zu dürfen. Der SBF-See bedingt weder den Besitz des „Binnenscheins“ noch enthält er diesen. Im folgenden sollen die gesetzlichen Grundlagen, die Zulassungsvoraussetzungen und die amtliche Prüfung für den Sportbootführerschein-Binnen erläutert werden.

Gesetzliche Grundlagen

Im Anwendungsbereich der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) gilt, dass ein Sportboot (für Sport- oder Freizeitzwecke verwendetes Fahrzeug (siehe § 2 der SpFV)) bei mehr als 15 PS Antriebsleitung führerscheinpflichtig wird. Ein Ausnahme gilt für den Betrieb mittels Elektromotor hier gilt bereits bei mehr als 10,2 PS die Führerscheinpflicht. Der SBF-Binnen berechtigt ausschließlich zum Führen von Kleinfahrzeugen – d.h. Sportboote unter < 20M Länge. (Für Sportboote ab 20 M wird in der Binnenschiffahrt ein Patent benötigt.) In Berlin und Brandenburg ist der SBF-Binnen auf vielen Fällen Wasserstraßen auch für Segelboote erforderlich. Genaueres reget der § 5 und die Anlage 8 der SpFV. Der Sportbootführerschein ist international gültig. Die Grundlage bildet die Resolution Nr. 40, der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt der Wirtschaftskommission Europas in der UN.

Sportbootführerschein Geltungsbereiche und Antriebsarten

Für den Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann für Fahrzeuge unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. 

Voraussetzungen

Die Zulasssung erfolgt mittels Antragstellung. Das Mindestalter für den Erwerb des Sportbootführerscheins unter Segel beträgt 14 Jahre. Das Mindestalter in der Antriebsart unter Motor ist bei 16 Jahren. Zusammen mit dem Antrag auf Zulassung muss ein Passbild sowie ein Zeugnis über die medizinische Tauglichkeit eingereicht werden. Außerdem ist ein KFZ-Führerschein oder ein Führungszeugnis notwendig. Dies entfällt, wenn es sich bei dem Antragsteller oder der Antragstellerin um eine minderjährige Person handelt.

Prüfung

Die Prüfung zur Erteilung des Sportbootführerscheines umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. In der theoretischen Prüfung müssen Kenntnisse über

  • Verkehrsrecht
  • Schiffführung
  • Umweltrecht
  • Schiffstechnik
  • Wetter
  • Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine
    für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • Verkehrsregeln auf Binnenschifffahrtsstraßen
  • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
  • Verhaltenspflichten
  • Schleusendurchfahrt, Sichtzeichen der Fahrzeuge, Ausweichpflichten

nachgewiesen werden.

Der praktische Prüfungsteil umfasst die sogennaten Pflicht-Manöver, sonstige Manöver und Knoten. Die genaue Ausgestaltung der praktischenPrüfung regelt die Anlage 4 der Sportbootführerscheinverordnung. Das Protokoll der praktischen Prüfung ist finden Sie elwis.de veröffentlicht.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

  • Pflichtmanöver: Anlegen, Ablegen, Rettungsmanöver (Man-Über-Bord)
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken, Anlegen einer Rettungsweste, Manöverschallsignale 
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:

  • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln
  • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste
    (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Erwerben Sie bei uns Ihren Sportbootführerschein-Binnen oder Sportbootführerschein-See!

Wöchentlich findet die Ausbildung zum SBF-Binnen in drei Tagen statt. Die Termine sind grundsätzliche alle von Freitag – Sonntag. Alle zwei Wochen bilden wir zum SBF See aus und freuen uns auf Ihre Anmeldung. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weiter gehende Informationen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.